Gestattung

Jeder Grundschule ist ein festgelegter Wohnbereich zugeordnet, der sogenannte „Schulbezirk“. Alle Kinder dieses Schulbezirkes müssen die zuständige Grundschule besuchen.

Wenn Sie nicht in unserem Schulbezirk wohnen, sich aber für Ihr Kind den Schulbesuch in unserer Schule wünschen, so können Sie einen ‚Gestattungsantrag‘ mit einer Begründung stellen. Sie bitten darum, dass man Ihrem Kind den Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule gestattet.

Diesen Antrag reichen Sie bei der für Ihren Schulbezirk zuständigen Grundschule ein – diese reicht den Antrag an die gewünschte Schule weiter und beide Schulleitungen nehmen Stellung. Im Anschluss geht Ihr Antrag an das Staatliche Schulamt und wird dort entschieden.

Das Formular für einen Gestattungsantrag finden Sie unter „Eltern – Download – Gestattungsantrag“.