Krankmeldung und Beurlaubung

Krankmeldung

Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind im Krankheitsfall über eine Mitschülerin/einen Mitschüler. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, rufen Sie bitte im Sekretariat der Schule an und sprechen Ihr Anliegen auf den Anrufbeantworter. Wenn uns keine Informationen zum Verbleib Ihres Kindes vorliegen, sind wir verpflichtet, im Zweifelsfall die Polizei zu verständigen.
Ist Ihr Kind wieder gesund, geben Sie ihm bittet eine schriftliche Entschuldigung für die Klassenlehrkraft mit.
Ansteckende Krankheiten (Masern, Läuse, Scharlach, …) sind meldepflichtig und müssen durch Sie dem Sekretariat mitgeteilt werden.
Wir bitten Sie im Sinne aller Kinder und in der Schule beschäftigten Personen, bei allen Krankheiten die Genesungszeiten einzuhalten und Ihr Kind nicht krank in die Schule zu schicken.

 

Beurlaubung

Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind in besonders begründeten Ausnahmefällen, für zwei Tage vom Unterricht zu befreien. Hierfür reicht ein formloser Antrag an die Klassenlehrkraft.
Bei einer Beurlaubung für einen Zeitraum von mehr als zwei Tagen und in Verbindung mit Ferien, müssen Eltern einen formlosen Antrag an die Schulleitung stellen. Bitte reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein, in Verbindung mit Ferien muss er vier Wochen vor Beginn der Beurlaubung vorliegen.
Das entsprechende Formular finden Sie unter „Eltern – Download – Beurlaubung“.